News: Das TMG wird zum DDG und das TTDSG wird umbenannt - Aktualisieren Sie jetzt Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung!

Veröffentlicht: 29.05.2024

Nahezu jeder Webseitenbetreiber ist vom neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) betroffen. Das DDG ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten und ergänzt nicht nur den Digital Services Act der EU, sondern löst auch das Telemediengesetz ab und benennt das TTDSG um.


 


WICHTIG im Impressum


§ 5 TMG wird zu § 5 DDG!


 


WICHTIG in der Datenschutzerklärung


Das TTDSG wird zum TDDDG!


 


Wenn Sie in Ihrem Impressum bisher auf § 5 TMG verwiesen haben (siehe nachfolgendes Beispiel), sollten Sie das jetzt ändern.


„Angaben gemäß § 5 TMG“


Da keine gesetzliche Pflicht besteht, § 5 DDG überhaupt im Impressum anzugeben, einfach den Passus mit dem Verweis weglassen.


 


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